Dienstleistungsvertrag Care 360 Paket

Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Vertriebsvorleistungen

Care 360 Paket: 600 Adressen rund um die Wunsch-PLZ
Stand: 22.10.2026

zwischen

bavonline GmbH, Steinmüllerallee 7, 51643 Gummersbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97412, vertreten durch die Geschäftsführer Udo Trödel und Peter Dix

nachfolgend "Care 360"

und

dem im Bestellvorgang benannten Unternehmen

nachfolgend "der Auftraggeber"


Inhalt

  1. Präambel
  2. § 1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
  3. § 2 Leistungen von Care 360 Region, Adressen, Telefon, Infomaterial, Terminkoordination, Demotermine, Handout, Protokoll, Reporting, Weiterleitung von Anfragen
  4. § 3 Grenzen der Leistung
  5. § 4 Gebiet, Firmen und Exklusivität
  6. § 5 Laufzeit und Beginn
  7. § 6 Vergütung und Zahlung
  8. § 7 Punktekonto und laufende Vergütung des Auftraggebers Zuordnung, Punktekatalog, Stichtag, Punktwert, Auszahlung
  9. § 8 Mitwirkung des Auftraggebers
  10. § 9 Rollentrennung
  11. § 10 Datenschutz
  12. § 11 Werbliche Ansprache
  13. § 12 Stornierung vor Leistungsbeginn
  14. § 13 Haftung
  15. § 14 Vertraulichkeit
  16. § 15 Schlussbestimmungen
  17. Anlage 1: Leistungsverzeichnis Jede Leistung, mit der Angabe, ob sie zugesagt ist
  18. Anlage 2: Punktekatalog Was Punkte bringt, und was ein Punkt wert ist

Präambel

Der Auftraggeber ist gewerblich als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler tätig. Care 360 vertreibt eine Softwarelösung für Mitarbeiterkommunikation und Benefits an Arbeitgeber.

Care 360 spricht Arbeitgeber rund um eine vom Auftraggeber benannte Postleitzahl an, stellt ihnen die Software vor und benennt dabei den Auftraggeber als den Ansprechpartner vor Ort. Der Auftraggeber erhält dadurch Zugang zu Gesprächen mit Arbeitgebern, die er andernfalls selbst herstellen müsste.

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vertriebsvorleistung, nicht deren wirtschaftlicher Erfolg. Beide Parteien sind sich einig, dass Care 360 keinen Abschluss, keinen Umsatz und keine bestimmte Zahl an Terminen schuldet.


§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

  1. Care 360 erbringt für den Auftraggeber die in § 2 beschriebenen Leistungen des Care 360 Pakets für einen Leistungsmonat. Die Leistungen und ihre Mengen stehen in § 2 und in Anlage 1.

Leistungsmonat im Sinne dieses Vertrages ist der einmonatige Leistungszeitraum, der am ersten Tag des gebuchten Startmonats beginnt und mit dem letzten Tag dieses Monats endet.

  1. Dieser Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Care 360 schuldet das sorgfältige Tätigwerden nach dem beschriebenen Umfang, nicht einen Erfolg. Die Vorschriften des Werkvertragsrechts finden keine Anwendung.

  2. Der Vertrag kommt mit der Bestellung des Auftraggebers im Onlineshop von Care 360 und deren Annahme durch Care 360 zustande. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bestellung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

  3. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

  4. "Care 360" ist die Produktbezeichnung der bavonline GmbH. Care 360 ist zugleich Anbieter und Hersteller der in § 2 genannten Software. Die in § 2 und § 9 beschriebene Trennung der Rollen ist eine Trennung der Aufgaben im Ablauf, nicht eine Trennung von Unternehmen.

  5. Übertragung auf eine neu gegründete Gesellschaft. Care 360 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft zu übertragen, die den Geschäftsbereich Care 360 fortführt. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Übertragung bereits jetzt zu. Care 360 zeigt die Übertragung in Textform an. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige kündigen; in diesem Fall wird die Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen zeitanteilig erstattet.


§ 2 Leistungen von Care 360

Care 360 erbringt im gebuchten Leistungsmonat folgende Leistungen. Das vollständige Leistungsverzeichnis ist Anlage 1 und Bestandteil dieses Vertrages.

Vorbereitung

  1. Region. Care 360 stellt die Firmen rund um die Postleitzahl zusammen, die der Auftraggeber nach § 8 Nummer 2 benennt (Wunsch-PLZ). Näheres regelt § 4.

  2. Adressen und Paketfirmen. Care 360 beschafft 600 Firmenadressen von Arbeitgebern rund um die Wunsch-PLZ und wählt sie nach Merkmalen aus, die auf die Eignung für die Software zielen. Diese 600 Firmen sind die Paketfirmen und die Grundgesamtheit des Leistungsmonats.

Ansprache

  1. Telefondienstleistung. Care 360 nimmt zu den Paketfirmen durch ein Callcenter telefonisch Kontakt auf, mit bis zu vier Anwahlversuchen je Firma, insgesamt also bis zu 2.400. Care 360 tritt dabei im eigenen Namen und als Softwareanbieter auf.

  2. Infomaterial. Wünscht ein Arbeitgeber im Gespräch Informationen, schickt Care 360 ihm einen Care-360-Prospekt per Post zu. Druck, Versand und Porto trägt Care 360.

  3. Terminbestätigung. Care 360 versendet zu jedem vereinbarten Demotermin eine Bestätigung an den Arbeitgeber.

  4. Terminkoordination. Care 360 koordiniert Terminverlegungen und Absagen und vereinbart nach Möglichkeit einen Ersatztermin.

Termin und Übergabe

  1. Demotermine. Care 360 führt mit interessierten Arbeitgebern Software-Präsentationen von jeweils rund 20 Minuten professionell durch. Care 360 präsentiert, der Auftraggeber kann mit am Tisch sitzen. Care 360 benennt in jedem Termin den Auftraggeber als Ansprechpartner vor Ort. Die Teilnahme des Auftraggebers ist möglich, aber nicht erforderlich.

  2. Handout. Care 360 versendet nach jedem Demotermin ein Handout per E-Mail an den Arbeitgeber.

  3. Terminprotokoll. Care 360 übergibt dem Auftraggeber zu jedem geführten Demotermin ein Protokoll.

  4. Transparentes Reporting. Care 360 übergibt zum Ende des Leistungsmonats einen Abschlussbericht über alle Paketfirmen mit Status, einschließlich der nicht erreichten und der ablehnenden Firmen.

  5. Weiterleitung von Versicherungsanfragen. Fragt ein Unternehmen aus den Paketfirmen während der Laufzeit gegenüber Care 360 nach einer Versicherungslösung, leitet Care 360 die Anfrage an den Auftraggeber weiter und benennt ihn als Ansprechpartner. Care 360 berät dabei nicht und macht keine Produktangabe.

  6. Zeitliche Lage. Die Leistungen werden über den Leistungsmonat verteilt erbracht. Die telefonische Ansprache beginnt zu Beginn des Leistungsmonats und läuft fortlaufend. Care 360 bestimmt die konkrete zeitliche Abfolge nach billigem Ermessen.


§ 3 Grenzen der Leistung

§ 2 sagt zu, was Care 360 tut. Dieser Paragraf zieht die Grenze dort, wo aus einer Leistung sonst ein Erfolgsversprechen würde.

3.1 Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht ihr Ergebnis

  1. Care 360 sagt keine Anzahl an Demoterminen zu. Jede Angabe zu Terminzahlen im Verkaufsmaterial ist ein Erfahrungswert und ausdrücklich keine vertragliche Zusage. Dasselbe gilt für die Zahl der telefonisch erreichten Firmen und für die Kaufbereitschaft der Gesprächspartner. Ein Unterschreiten begründet keinen Mangel, keine Minderung und keinen Erstattungsanspruch.

  2. Care 360 sagt keine Abschlüsse, keinen Umsatz und keine Courtage zu und macht keine Angabe dazu, ob und wann sich die Vergütung für den Auftraggeber amortisiert. Die Vergütung ist für die Erbringung der Leistungen nach § 2 geschuldet, unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis beim Auftraggeber.

3.2 Keine Versicherungsvermittlung

  1. Care 360 erbringt keine Versicherungsvermittlung und keine Versicherungsberatung im Sinne des § 34d GewO. In den Demoterminen wird ausschließlich die Software vorgestellt. Care 360 empfiehlt gegenüber Arbeitgebern keine Versicherungsprodukte, nennt keine Tarife und wirkt nicht auf den Abschluss von Versicherungsverträgen hin.

  2. Care 360 übernimmt keine Pflichten des Auftraggebers aus dessen Vermittlertätigkeit, insbesondere keine Beratungs-, Befragungs-, Informations- oder Dokumentationspflichten. Diese verbleiben vollständig beim Auftraggeber.


3.3 Grenzen von Gebiet und Rollen

  1. Zugesagt ist die Zahl der Paketfirmen, nicht eine bestimmte Auswahl. Wie weit der Umkreis um die Wunsch-PLZ reicht, hängt von der Firmendichte ab. Ein Anspruch darauf, dass bestimmte, namentlich benannte Unternehmen oder Branchen enthalten sind, besteht nicht.

  2. Keine räumliche Alleinstellung. Geschuldet ist allein, dass dieselbe Firma während der Reservierungszeit nach § 4 Absatz 5 nicht für einen weiteren Auftraggeber bearbeitet wird. Näheres regelt § 4.

  3. Kein Anspruch auf Softwareabschluss oder Onboarding. Der Softwarevertrag kommt unmittelbar zwischen dem Arbeitgeber und Care 360 zustande. Der Auftraggeber ist an ihm nicht beteiligt und erhält aus ihm keine Vergütung. Einrichtung, Onboarding und Betrieb der Software sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

  4. Keine Beteiligung an Einnahmen von Care 360. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen Anteil an Einnahmen, die Care 360 aus Software oder vermittelten Benefits bei Unternehmen im Gebiet erzielt.


§ 4 Gebiet, Firmen und Exklusivität

  1. Die Region ergibt sich aus der Wunsch-PLZ. Der Auftraggeber benennt eine Postleitzahl. Care 360 stellt die Paketfirmen rund um diese Postleitzahl zusammen und zieht den Umkreis so weit, bis 600 freie Firmen zusammenkommen.

  2. Care 360 stellt nur freie Firmen zusammen. Frei ist eine Firma der Zielgruppe, die nicht während einer laufenden Reservierung nach Absatz 5 einem anderen Auftraggeber zugeordnet ist.

  3. Care 360 bestätigt dem Auftraggeber den Zuschnitt in Textform innerhalb von zehn Werktagen nach Zahlungseingang, spätestens jedoch vor Beginn des gebuchten Leistungsmonats.

  4. Exklusiv sind die Paketfirmen, nicht das Gebiet. Care 360 bearbeitet dieselbe Firma während der Reservierungszeit nach Absatz 5 nicht für einen weiteren Auftraggeber und schreibt sie nicht für einen weiteren Auftraggeber an. Eine räumliche Alleinstellung wird nicht geschuldet. In demselben Umkreis können weitere Auftraggeber mit jeweils eigenen, anderen Firmen tätig sein.

  5. Dauer der Reservierung. Die Reservierung ist nicht an den Leistungsmonat gebunden. Sie beginnt mit dem ersten Tag des Leistungsmonats und beträgt

Firmen Reservierung
in denen ein Demotermin stattgefunden hat 24 Monate
alle übrigen Paketfirmen 6 Monate

Ein Demotermin gilt als stattgefunden, wenn er nach § 2 gehalten und protokolliert wurde. Nach Ablauf der Reservierung wird die Firma wieder frei und kann einem anderen Auftraggeber zugeordnet werden. Bucht der Auftraggeber für dieselbe Firma einen weiteren Leistungsmonat, beginnt die Reservierung neu.

  1. Keine Provisionsteilung. Jedes Versicherungsgeschäft, das während der Reservierungszeit aus den Paketfirmen entsteht, steht allein dem Auftraggeber zu. Care 360 erhält daran keinen Anteil, siehe auch § 9 Absatz 4.

  2. Die Reservierung ist keine Gebietsexklusivität für den Vertrieb von Care 360. Care 360 und mit Care 360 verbundene Unternehmen bleiben berechtigt, im Gebiet über andere Wege Kunden zu gewinnen und zu betreuen, insbesondere im Direktvertrieb, über andere Vertriebspartner und bei Bestandskunden.

  3. Vorrangrecht auf den Folgemonat. Der Auftraggeber hat bis 14 Tage vor Ende des gebuchten Leistungsmonats das Recht, einen Folgemonat vorrangig zu buchen. Übt er es aus, erhält er dieselbe Zahl weiterer, bisher nicht bearbeiteter Firmen in derselben Region. Übt er es nicht aus, kann der Umkreis im Folgemonat einem anderen Auftraggeber zugeordnet werden. Die Reservierung seiner bereits bearbeiteten Paketfirmen nach Absatz 5 bleibt davon unberührt und läuft unabhängig weiter.

  4. Wenn nicht genug freie Firmen zusammenkommen. Kann Care 360 im gewünschten Umkreis nicht genug freie Firmen der Zielgruppe für das Paket bestimmen, teilt Care 360 dies vor Beginn des Leistungsmonats mit und bietet einen erweiterten Umkreis an. Nimmt der Auftraggeber diesen nicht an, tritt Care 360 vom Vertrag zurück und erstattet die Vergütung vollständig.


§ 5 Laufzeit und Beginn

  1. Die Leistungserbringung beginnt am ersten Tag des gebuchten Startmonats und endet mit Ablauf dieses Monats. Startmonat kann jeder Kalendermonat sein.

  2. Vorlauffrist. Die Bestellung muss spätestens 14 Tage vor dem ersten Tag des gewünschten Startmonats vorliegen, damit dieser Startmonat zugesagt werden kann. Geht sie später ein, teilt Care 360 den nächstmöglichen Startmonat mit.

  3. Care 360 beginnt die Vorbereitung (Zuschnitt des Gebiets, Adressbeschaffung, Qualifizierung) bereits mit Zahlungseingang.

  4. Kapazität. Care 360 vergibt die Pakete in der Reihenfolge der eingegangenen Aufträge. Reicht die Kapazität für einen Startmonat nicht aus, bietet Care 360 den nächstmöglichen Startmonat an; nimmt der Auftraggeber diesen nicht an, wird die Vergütung vollständig erstattet.

  5. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Ein Folgemonat wird gesondert gebucht. Ein Abonnement entsteht nicht.

  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt.


§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung je Leistungsmonat beträgt 1.150,00 Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent, also 1.368,50 Euro brutto.

Für einen Folgemonat gilt derselbe Betrag.

  1. Die Vergütung ist im Voraus und in voller Höhe mit der Bestellung fällig (Vorkasse).

  2. Es fallen keine Einrichtungsgebühren und keine weiteren Kosten an. Die in § 2 beschriebenen Leistungen sind mit der Vergütung vollständig abgegolten.

  3. Care 360 beginnt mit der Leistungserbringung nach Zahlungseingang. Bei ausbleibender Zahlung erfolgt kein Zuschnitt des Gebiets und keine Reservierung von Firmen.

  4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.


§ 7 Punktekonto und laufende Vergütung des Auftraggebers

  1. Grundsatz. Über die Leistungen nach § 2 hinaus beteiligt Care 360 den Auftraggeber an dem, was in den ihm zugeordneten Firmen laufend entsteht. Die Beteiligung erfolgt über ein Punktekonto, das Care 360 für den Auftraggeber führt. Sie ist eine Vergütung für die Zuführung des Arbeitgebers als Softwarekunden und keine Vergütung für Versicherungsvermittlung. § 3 Nummer 2 und § 9 bleiben unberührt.

  2. Zuordnung einer Firma. Eine Firma ist dem Auftraggeber zugeordnet, wenn sie zu seinen Paketfirmen nach § 2 Nummer 2 gehört und während der Reservierungszeit nach § 4 Absatz 5 einen Vertrag über die Software von Care 360 schließt. Die Zuordnung entsteht mit diesem Vertragsschluss und ist nicht befristet.

Reservierung und Zuordnung sind zwei verschiedene Dinge. Die Reservierung nach § 4 Absatz 5 schützt eine Firma während der Ansprache vor einem anderen Auftraggeber und ist befristet. Die Zuordnung nach diesem Absatz entscheidet, wem die Punkte einer gewonnenen Firma gutgeschrieben werden, und läuft unbefristet weiter, auch wenn die Reservierung längst abgelaufen ist.

  1. Punktekatalog. Punkte entstehen nach dem Punktekatalog in Anlage 2. Der Katalog kennt zwei Arten:

a) Jahrespunkte entstehen für jede Einheit, die am Stichtag läuft, und in jedem Jahr neu, solange sie läuft. Läuft eine Einheit nicht mehr, entstehen für sie ab dem folgenden Stichtag keine Punkte mehr.

b) Startpunkte entstehen einmalig im Jahr des Abschlusses und für dieselbe Einheit nicht erneut. Ein Ersatz- oder Zusatzvertrag ist eine neue Einheit.

Positionen, die der Katalog nicht aufführt, erzeugen keine Punkte.

  1. Stichtag. Stichtag ist der 31. Dezember jedes Jahres. Care 360 stellt zum Stichtag fest, welche Einheiten in den zugeordneten Firmen laufen und welche Abschlüsse im abgelaufenen Kalenderjahr zustande gekommen sind.

  2. Punktwert. Der Punktwert beträgt 0,10 Euro je Punkt. Er ist fest zugesagt und kann von Care 360 nicht einseitig geändert werden.

  3. Anpassung des Punktekatalogs. Care 360 kann den Punktekatalog nur mit Wirkung zum 1. Januar ändern, und die Änderung gilt nur für Einheiten, die nach diesem Tag neu hinzukommen. Einheiten, die an diesem Tag bereits laufen, behalten die Punktzahl ihrer Katalogversion. Care 360 teilt eine Änderung bis zum 30. September des Vorjahres in Textform mit.

  4. Abrechnung und Auszahlung. Care 360 rechnet ohne Antrag des Auftraggebers ab. Bis zum 15. Februar erhält der Auftraggeber einen Punkteauszug, der je zugeordneter Firma die gezählten Einheiten und die daraus entstandenen Punkte ausweist. Die Auszahlung erfolgt bis zum 28. Februar. Ein Nachweis durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich.

  5. Gutschriftverfahren. Die Abrechnung erfolgt im Wege der Gutschrift nach § 14 Absatz 2 UStG. Der Auftraggeber stellt keine Rechnung. Ist er regelbesteuert, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen und ausgezahlt; er teilt Care 360 seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie jede Änderung seines steuerlichen Status unverzüglich mit. Der Auftraggeber kann einer Gutschrift widersprechen.

  6. Keine Mindestmenge, kein Verfall. Es gibt keine Mindestpunktzahl und keine Schwelle. Punkte verfallen nicht. Jeder zum Stichtag entstandene Punkt wird ausgezahlt.

  7. Nur eigene Firmen. Der Anspruch des Auftraggebers hängt allein an den ihm zugeordneten Firmen. Eine Beteiligung an Firmen anderer Auftraggeber, an deren Paketkäufen oder an einer Vertriebsstruktur besteht nicht.

  8. Dauer. Punkte entstehen für jeden Stichtag, an dem der Auftraggeber bei Care 360 als Vertriebspartner registriert ist. Der Kauf weiterer Leistungsmonate ist dafür nicht erforderlich. Endet die Registrierung, entstehen ab dem folgenden Stichtag keine Punkte mehr; bereits entstandene Punkte werden noch abgerechnet und ausgezahlt. Eine unterjährige anteilige Abrechnung findet nicht statt.

  9. Getrennt von der Versicherungsvergütung. Vergütungen des Auftraggebers aus Versicherungsverträgen, insbesondere aus betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Krankenversicherung, laufen unverändert und getrennt über seine eigenen Anbindungen. Sie sind nicht Gegenstand dieses Paragrafen, und Care 360 erhält daran keinen Anteil (§ 9 Absatz 4).

  10. Rechtsträgerwechsel. Geht dieser Vertrag nach § 1 Absatz 6 auf eine Gesellschaft über, die den Geschäftsbereich Care 360 fortführt, geht das Punktekonto mit allen bis dahin entstandenen Punkten auf sie über.


§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wirkt in dem Umfang mit, den Care 360 zur Leistungserbringung benötigt. Er stellt insbesondere bereit:

  1. Seine Angaben zur Nennung gegenüber Arbeitgebern: Name, Firma, Anschrift und Kontaktdaten, sowie deren Freigabe zur Verwendung in den Gesprächen und Terminen.

  2. Die Wunsch-PLZ nach § 4 Absatz 1. Care 360 fragt sie nach Zahlungseingang per E-Mail beim Auftraggeber ab. Ohne diese Angabe kann die Region nicht bestimmt werden.

  3. Eine Erreichbarkeit für die Übergabe von Terminen und Protokollen.

  4. Seine Registrierungsnummer im Vermittlerregister nach § 34d GewO. Mit ihr weist der Auftraggeber zugleich seine Unternehmereigenschaft nach § 1 Absatz 4 nach.

  5. Die Bestätigung, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt.

  6. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkung nicht nach, verlängern sich die Fristen von Care 360 entsprechend. Ein Anspruch auf Nachholung nicht erbrachter Leistungen wegen fehlender Mitwirkung besteht nicht.


§ 9 Rollentrennung

  1. Care 360 tritt gegenüber Arbeitgebern ausschließlich als Softwareanbieter auf.

  2. Der Auftraggeber tritt gegenüber Arbeitgebern ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler auf.

  3. Die Parteien werden nicht als Handelsvertreter, Gesellschafter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder in einem sonstigen Vertretungsverhältnis tätig. Keine Partei ist berechtigt, für die andere Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.

  4. Der Auftraggeber ist frei in der Wahl der Produkte, Gesellschaften und Pools, mit denen er beim Arbeitgeber arbeitet. Care 360 macht dazu keine Vorgabe und erhält keinen Anteil an den Erträgen des Auftraggebers.


§ 10 Datenschutz

  1. Care 360 beschafft und verarbeitet die Firmendaten im eigenen Namen und zu eigenen Zwecken (Vertrieb der eigenen Software). Care 360 ist insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht nicht.

  2. Mit der Übergabe von Terminprotokollen und Abschlussbericht übermittelt Care 360 personenbezogene Daten an den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird ab dem Erhalt eigener Verantwortlicher für diese Daten.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Daten nur im Rahmen dieses Vertragszwecks zu verwenden, Betroffenenrechte zu erfüllen und die Daten nach Zweckfortfall zu löschen.

  4. Care 360 erfragt bei telefonischen Kontakten die Einwilligung in eine E-Mail-Ansprache und dokumentiert sie.


§ 11 Werbliche Ansprache

  1. Care 360 führt die telefonische Ansprache und den Versand von Infomaterial im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung durch und trägt die Verantwortung für deren Zulässigkeit, insbesondere nach § 7 UWG.

  2. Ansprüche Dritter, die aus der Art und Weise der Ansprache durch Care 360 entstehen, treffen Care 360. Der Auftraggeber wird insoweit freigestellt.

  3. Absatz 2 gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Ansprache veranlasst oder Angaben geliefert hat, die zu der Beanstandung geführt haben.


§ 12 Stornierung vor Leistungsbeginn

  1. Der Auftraggeber kann die Bestellung vor Beginn des gebuchten Leistungsmonats stornieren.

  2. Care 360 beginnt mit Zahlungseingang mit Vorleistungen. Bei Stornierung wird deshalb ein pauschalierter Aufwendungsersatz fällig:

Zeitpunkt der Stornierung Pauschale
mehr als 30 Tage vor Leistungsbeginn 20 Prozent der Vergütung
30 Tage oder weniger vor Leistungsbeginn 100 Prozent der Vergütung
nach Leistungsbeginn 100 Prozent der Vergütung
  1. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Care 360 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  2. Kann Care 360 die Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht erbringen, erstattet Care 360 die Vergütung vollständig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.


§ 13 Haftung

  1. Care 360 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Care 360 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Leistungsmonat gezahlten Vergütung.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Abschlüsse oder nicht erreichte Vertriebsziele des Auftraggebers ist ausgeschlossen.


§ 14 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich. Dazu gehören insbesondere die Statuslisten und Terminprotokolle.

  2. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.


§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist Gummersbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  5. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: dieser Vertrag, danach Anlage 1 und Anlage 2, danach die Produktbeschreibung im Onlineshop.


Anlage 1: Leistungsverzeichnis

Leistung Care 360 Paket Zugesagt?
Preis netto je Leistungsmonat 1.150 €
Region und Firmen
Region rund um die Wunsch-PLZ des Auftraggebers ja
Adressen, durch Care 360 beschafft 600 ja
Paketfirmen 600 ja
Reservierung der Paketfirmen 24 Monate mit Termin, 6 Monate sonst ja
Vorrangrecht auf einen Folgemonat bis 14 Tage vor Monatsende ja
Feste Entfernung um die Wunsch-PLZ nein
Räumliche Alleinstellung nein
Ansprache
Telefonische Anwahlversuche durch das Callcenter, bis zu 4 je Firma bis zu 2.400 ja
Care-360-Prospekt per Post an interessierte Arbeitgeber bei Interesse, Porto durch Care 360 ja
Terminbestätigung und Koordination laufend ja
Termin und Übergabe
Demotermine, je rund 20 Minuten kein Erfahrungswert nein
Nennung des Auftraggebers im Demotermin in jedem Termin ja
Handout an den Arbeitgeber nach jedem Termin ja
Terminprotokoll an den Auftraggeber je Termin ja
Bericht über alle Paketfirmen mit Status 1 je Leistungsmonat ja
Weiterleitung von Versicherungsanfragen während der Laufzeit ja

Die Spalte "Zugesagt" ist der Kern dieses Vertrages. Alles mit "ja" ist geschuldet und einklagbar. Alles mit "nein" ist ein Erfahrungswert aus dem Prozess und ausdrücklich nicht geschuldet.


Anlage 2: Punktekatalog

Katalogversion 2026. Gültig für alle Einheiten, die bis zum 31. Dezember 2026 hinzukommen. Änderungen nur nach § 7 Absatz 6.

Position Zählbare Einheit Punkte Art
Softwareverwaltung je Mitarbeiter im Portal, unabhängig davon, ob er einen Benefit nutzt 10 Jahrespunkte
Essenszuschuss je Mitarbeiter, der den Zuschuss aktiv nutzt 60 Jahrespunkte
IT- und PC-Leasing je Gerät im laufenden Vertrag 120 Jahrespunkte
Auto-Leasing je laufendem Leasingvertrag 168 Jahrespunkte
Fahrrad-Leasing je Vertrag, erneut bei jedem neuen Rad 200 Startpunkte

Punktwert: 0,10 Euro je Punkt (§ 7 Absatz 5).

Jahrespunkte entstehen in jedem Jahr neu, solange die Einheit am Stichtag läuft. Startpunkte entstehen einmalig im Jahr des Abschlusses.