Dienstleistungsvertrag Türöffner-Paket
Dienstleistungsvertrag Türöffner-Paket
zwischen bavonline GmbH, Steinmüllerallee 7, 51643 Gummersbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97412, vertreten durch die Geschäftsführer Udo Trödel und Peter Dix, nachfolgend Care 360, und dem im Bestellvorgang benannten Unternehmen, nachfolgend der Auftraggeber.
Präambel
Der Auftraggeber ist gewerblich als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler tätig. Care 360 vertreibt eine Softwarelösung für Mitarbeiterkommunikation und Benefits an Arbeitgeber.
Care 360 spricht Arbeitgeber in einem festgelegten Gebiet an, stellt ihnen die Software vor und benennt dabei den Auftraggeber als Ansprechpartner vor Ort. Der Auftraggeber erhält dadurch Zugang zu Gesprächen mit Arbeitgebern, die er andernfalls selbst herstellen müsste.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vertriebsvorleistung, nicht deren wirtschaftlicher Erfolg. Beide Parteien sind sich einig, dass Care 360 keinen Abschluss, keinen Umsatz und keine bestimmte Zahl an Terminen schuldet.
§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
- Care 360 erbringt für den Auftraggeber die in § 2 beschriebenen Leistungen in einem Gebiet und für einen Leistungsmonat. Leistungsmonat im Sinne dieses Vertrages ist der einmonatige Leistungszeitraum, der am ersten Tag des gebuchten Startmonats beginnt und mit dem letzten Tag dieses Monats endet.
- Dieser Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Care 360 schuldet das sorgfältige Tätigwerden nach dem beschriebenen Umfang, nicht einen Erfolg. Die Vorschriften des Werkvertragsrechts finden keine Anwendung.
- Der Vertrag kommt mit der Bestellung des Auftraggebers im Onlineshop von Care 360 und deren Annahme durch Care 360 zustande. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bestellung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
- Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
- "Care 360" ist die Produktbezeichnung der bavonline GmbH. Care 360 ist zugleich Anbieter und Hersteller der in § 2 genannten Software. Die in § 2 und § 8 beschriebene Trennung der Rollen ist eine Trennung der Aufgaben im Ablauf, nicht eine Trennung von Unternehmen.
- Übertragung auf eine neu gegründete Gesellschaft. Care 360 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft zu übertragen, die den Geschäftsbereich Care 360 fortführt. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Übertragung bereits jetzt zu. Care 360 zeigt die Übertragung in Textform an. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige kündigen; in diesem Fall wird die Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen zeitanteilig erstattet.
§ 2 Leistungen von Care 360
Care 360 erbringt im gebuchten Leistungsmonat folgende Leistungen. Das vollständige Leistungsverzeichnis mit Mengen ist Anlage 1 und Bestandteil dieses Vertrages.
Vorbereitung
- Zuschnitt des Gebiets. Care 360 bestimmt anhand des vom Auftraggeber im Bestellvorgang angegebenen Standorts ein zusammenhängendes Gebiet, in dem sich 300 für den Auftraggeber freie Firmen der Zielgruppe befinden. Näheres regelt § 4.
- Adressbeschaffung und Optimierung. Care 360 beschafft 600 Firmenadressen im Gebiet und verdichtet sie anhand automatisierter Auswertung öffentlich verfügbarer Merkmale auf die 300 aussichtsreichsten Firmen. Zielgruppe sind Unternehmen mit 30 bis 1.500 Mitarbeitenden. Diese 300 Firmen sind die Grundgesamtheit des Leistungsmonats.
- Personalisiertes Anschreiben. Care 360 erstellt das Anschreiben, personalisiert auf Unternehmen und Ansprechperson. Absender ist Care 360. Das Anschreiben ist mit dem Vornamen einer Person aus dem Team von Care 360 unterzeichnet. Der Auftraggeber wird darin nicht genannt, weder mit Namen noch mit Ort. Benannt wird er im Demotermin nach Nummer 10.
- Care-360-Film mit eigenem QR-Code. Care 360 stellt dem Auftraggeber den Care-360-Film nebst einem auf ihn personalisierten QR-Code zur Verfügung, der auf seine eigene Fassung des Films zeigt. Beides steht ab Zahlungseingang bereit. Der Auftraggeber darf beides dauerhaft nutzen, auch nach Ende dieses Vertrages, im Rahmen seiner eigenen Vertriebstätigkeit.
- Broschüre. Care 360 stellt eine hochwertige Broschüre bereit, die jeder Sendung beiliegt.
Ansprache
- Versand. Care 360 übernimmt Druck, Kuvertierung, Frankierung und Postgebühren für alle 300 Sendungen. Für den Auftraggeber entstehen keine Versandkosten.
- Telefondienstleistung. Care 360 nimmt zu den angeschriebenen Firmen telefonisch Kontakt auf, mit bis zu vier Anwahlversuchen je Firma, insgesamt bis zu 1.200 Anwahlversuchen. Care 360 tritt dabei ausschließlich im eigenen Namen und als Softwareanbieter auf.
- Terminbestätigung. Care 360 versendet zu jedem vereinbarten Demotermin eine Bestätigung an den Arbeitgeber.
- Terminkoordination. Care 360 koordiniert Terminverlegungen und Absagen und vereinbart nach Möglichkeit einen Ersatztermin.
Termin und Übergabe
- Demotermine. Care 360 führt mit interessierten Arbeitgebern Software-Präsentationen von jeweils rund 20 Minuten professionell durch. Care 360 benennt in jedem Termin den Auftraggeber als Ansprechpartner und stellt ihn dem Arbeitgeber vor. Die Teilnahme des Auftraggebers ist möglich, aber nicht erforderlich.
- Handout. Care 360 versendet nach jedem Demotermin ein Handout per E-Mail an den Arbeitgeber.
- Terminprotokoll. Care 360 übergibt dem Auftraggeber zu jedem geführten Demotermin ein Protokoll.
- Transparentes Reporting. Care 360 übergibt zum Ende des Leistungsmonats einen Bericht über alle 300 Firmen mit Status, einschließlich der nicht erreichten und der ablehnenden Firmen.
- Weiterleitung von Versicherungsanfragen. Fragt ein Unternehmen aus den 300 Firmen während der Laufzeit gegenüber Care 360 nach einer Versicherungslösung, leitet Care 360 die Anfrage an den Auftraggeber weiter und benennt ihn als Ansprechpartner. Care 360 berät dabei nicht und macht keine Produktangabe.
- Nachlieferung, wenn kein Termin zustande kommt. Kommt aus den 300 Anschreiben und der anschließenden Telefondienstleistung kein Demotermin zustande, erbringt Care 360 eine zusätzliche Leistung: 100 weitere Anschreiben an zusätzliche Unternehmen der Zielgruppe im selben Gebiet, gedruckt, kuvertiert, frankiert und telefonisch nachgefasst wie die ersten 300, auf Kosten von Care 360. Diese Nachlieferung ist eine zusätzliche Leistung und keine Entschädigung; § 3 Nummer 1 bleibt unberührt.
- Zeitliche Lage. Die Leistungen werden über den Leistungsmonat verteilt erbracht. Die postalische Ansprache erfolgt zu Beginn des Leistungsmonats, die telefonische Nachfassung im Anschluss und fortlaufend. Care 360 bestimmt die konkrete zeitliche Abfolge nach billigem Ermessen.
§ 3 Grenzen der Leistung
§ 2 sagt zu, was Care 360 tut. Dieser Paragraf zieht die Grenze dort, wo aus einer Leistung sonst ein Erfolgsversprechen würde.
3.1 Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht ihr Ergebnis
- Care 360 sagt keine Anzahl an Demoterminen zu. Die im Verkaufsmaterial genannte Spanne von drei bis sieben Terminen aus den 300 Firmen ist ein Erfahrungswert und ausdrücklich keine vertragliche Zusage. Dasselbe gilt für die Zahl der telefonisch erreichten Firmen und für die Kaufbereitschaft der Gesprächspartner. Ein Unterschreiten begründet keinen Mangel, keine Minderung und keinen Erstattungsanspruch.
- Care 360 sagt keine Abschlüsse, keinen Umsatz und keine Courtage zu und macht keine Angabe dazu, ob und wann sich die Vergütung für den Auftraggeber amortisiert. Die Vergütung ist für die Erbringung der Leistungen nach § 2 geschuldet, unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis beim Auftraggeber.
3.2 Keine Versicherungsvermittlung
- Care 360 erbringt keine Versicherungsvermittlung und keine Versicherungsberatung im Sinne des § 34d GewO. In den Demoterminen wird ausschließlich die Software vorgestellt. Care 360 empfiehlt gegenüber Arbeitgebern keine Versicherungsprodukte, nennt keine Tarife und wirkt nicht auf den Abschluss von Versicherungsverträgen hin.
- Care 360 übernimmt keine Pflichten des Auftraggebers aus dessen Vermittlertätigkeit, insbesondere keine Beratungs-, Befragungs-, Informations- oder Dokumentationspflichten. Diese verbleiben vollständig beim Auftraggeber.
3.3 Grenzen von Gebiet und Rollen
- Zugesagt sind 300 Firmen, nicht ein bestimmter Umkreis. Wie weit das Gebiet reicht, hängt von der Firmendichte am angegebenen Standort ab. Ein Anspruch darauf, dass bestimmte, namentlich benannte Unternehmen oder Branchen enthalten sind, besteht nicht.
- Keine räumliche Alleinstellung und keine Exklusivität über die Laufzeit hinaus. Geschuldet ist allein, dass dieselbe Firma während der Reservierungszeit nach § 4 Nummer 5 nicht für einen weiteren Auftraggeber bearbeitet wird. Näheres regelt § 4.
- Kein Anspruch auf Softwareabschluss oder Onboarding. Der Softwarevertrag kommt unmittelbar zwischen dem Arbeitgeber und Care 360 zustande. Der Auftraggeber ist an ihm nicht beteiligt und erhält aus ihm keine Vergütung. Einrichtung, Onboarding und Betrieb der Software sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
- Keine Beteiligung an Einnahmen von Care 360. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen Anteil an Einnahmen, die Care 360 aus Software oder vermittelten Benefits bei Unternehmen im Gebiet erzielt.
§ 4 Gebiet, Firmen und Exklusivität
- Der Auftraggeber wählt im Bestellvorgang, ob seine 300 Firmen bundesweit oder in einem von ihm benannten Postleitzahlengebiet zusammengestellt werden. Wählt er ein Postleitzahlengebiet, benennt er es im Bestellvorgang.
- Care 360 schneidet daraus das Gebiet zu. Maßgeblich ist nicht eine feste Gebietsgrenze, sondern die Zahl der Firmen: Care 360 stellt 300 freie Firmen der Zielgruppe nach der Wahl des Auftraggebers zusammen. Bei der Wahl eines Postleitzahlengebiets erweitert Care 360 den Umkreis so weit, bis diese Zahl erreicht ist. In dicht besiedelten Räumen ist das ein kleiner Umkreis, in dünn besiedelten Regionen ein größerer.
- Care 360 bestätigt dem Auftraggeber den Zuschnitt in Textform innerhalb von zehn Werktagen nach Zahlungseingang, spätestens jedoch vor Beginn des gebuchten Leistungsmonats.
- Exklusiv sind die 300 Firmen, nicht das Gebiet. Care 360 bearbeitet dieselbe Firma während der Reservierungszeit nach Nummer 5 nicht für einen weiteren Auftraggeber und schreibt sie nicht für einen weiteren Auftraggeber an. Eine räumliche Alleinstellung wird nicht geschuldet. In demselben Umkreis können weitere Auftraggeber mit jeweils eigenen, anderen Firmen tätig sein.
- Dauer der Reservierung. Die Reservierung ist nicht an den Leistungsmonat gebunden. Sie beginnt mit dem ersten Tag des Leistungsmonats und beträgt 24 Monate für Firmen, in denen ein Demotermin stattgefunden hat, und 6 Monate für alle übrigen der 300 Firmen. Ein Demotermin gilt als stattgefunden, wenn er nach § 2 gehalten und protokolliert wurde. Nach Ablauf der Reservierung wird die Firma wieder frei und kann einem anderen Auftraggeber zugeordnet werden. Bucht der Auftraggeber für dieselbe Firma einen weiteren Leistungsmonat, beginnt die Reservierung neu.
- Keine Provisionsteilung. Jedes Versicherungsgeschäft, das während der Reservierungszeit aus den 300 Firmen entsteht, steht allein dem Auftraggeber zu. Care 360 erhält daran keinen Anteil, siehe auch § 8 Nummer 4.
- Die Reservierung ist keine Gebietsexklusivität für den Vertrieb von Care 360. Care 360 und mit Care 360 verbundene Unternehmen bleiben berechtigt, im Gebiet über andere Wege Kunden zu gewinnen und zu betreuen, insbesondere im Direktvertrieb, über andere Vertriebspartner und bei Bestandskunden.
- Vorrangrecht auf den Folgemonat. Der Auftraggeber hat bis 14 Tage vor Ende des gebuchten Leistungsmonats das Recht, einen Folgemonat vorrangig zu buchen. Übt er es aus, erhält er 300 weitere, bisher nicht bearbeitete Firmen im selben Umkreis. Übt er es nicht aus, kann der Umkreis im Folgemonat einem anderen Auftraggeber zugeordnet werden. Die Reservierung seiner bereits bearbeiteten 300 Firmen nach Nummer 5 bleibt davon unberührt und läuft unabhängig weiter.
- Wenn nicht genug freie Firmen zusammenkommen. Kann Care 360 im gewünschten Umkreis keine 300 freien Firmen der Zielgruppe bestimmen, teilt Care 360 dies vor Beginn des Leistungsmonats mit und bietet einen erweiterten Umkreis an. Nimmt der Auftraggeber diesen nicht an, tritt Care 360 vom Vertrag zurück und erstattet die Vergütung vollständig.
§ 5 Laufzeit und Beginn
- Die Leistungserbringung beginnt am ersten Tag des gebuchten Startmonats und endet mit Ablauf dieses Monats. Startmonat kann jeder Kalendermonat sein.
- Vorlauffrist. Die Bestellung muss spätestens 14 Tage vor dem ersten Tag des gewünschten Startmonats vorliegen, damit dieser Startmonat zugesagt werden kann. Geht sie später ein, teilt Care 360 den nächstmöglichen Startmonat mit.
- Care 360 beginnt die Vorbereitung, also Zuschnitt des Gebiets, Adressbeschaffung, Qualifizierung und Vorbereitung des Anschreibens, bereits mit Zahlungseingang. Der Care-360-Film nebst QR-Code nach § 2 Nummer 4 steht ebenfalls ab Zahlungseingang zur Verfügung.
- Kapazität. Care 360 vergibt die Pakete in der Reihenfolge der eingegangenen Aufträge. Reicht die Kapazität für einen Startmonat nicht aus, bietet Care 360 den nächstmöglichen Startmonat an; nimmt der Auftraggeber diesen nicht an, wird die Vergütung vollständig erstattet.
- Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Ein Folgemonat wird gesondert gebucht.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung beträgt für das Startpaket 2.700,00 Euro netto (3.213,00 Euro brutto) und für jeden Folgemonat 2.400,00 Euro netto (2.856,00 Euro brutto), jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
- Die Vergütung ist im Voraus und in voller Höhe mit der Bestellung fällig (Vorkasse).
- Es fallen keine Einrichtungsgebühren und keine weiteren Kosten an. Die in § 2 beschriebenen Leistungen sind mit der Vergütung vollständig abgegolten.
- Care 360 beginnt mit der Leistungserbringung nach Zahlungseingang. Bei ausbleibender Zahlung erfolgt kein Zuschnitt des Gebiets und keine Reservierung von Firmen.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt seine Angaben zur Nennung gegenüber Arbeitgebern bereit, also Name, Firma, Anschrift und Kontaktdaten, sowie deren Freigabe zur Verwendung im Anschreiben und in den Terminen.
- Er wählt nach § 4 Nummer 1 zwischen bundesweit und einem Postleitzahlengebiet und benennt dieses gegebenenfalls. Ohne diese Angabe kann das Gebiet nicht zugeschnitten werden.
- Er stellt eine Erreichbarkeit für die Übergabe von Terminen und Protokollen sicher.
- Er gibt seine Registrierungsnummer im Vermittlerregister nach § 34d GewO an. Mit ihr weist er zugleich seine Unternehmereigenschaft nach § 1 Nummer 4 nach.
- Er bestätigt, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
- Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkung nicht nach, verlängern sich die Fristen von Care 360 entsprechend. Ein Anspruch auf Nachholung nicht erbrachter Leistungen wegen fehlender Mitwirkung besteht nicht.
§ 8 Rollentrennung
- Care 360 tritt gegenüber Arbeitgebern ausschließlich als Softwareanbieter auf.
- Der Auftraggeber tritt gegenüber Arbeitgebern ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler auf.
- Die Parteien werden nicht als Handelsvertreter, Gesellschafter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder in einem sonstigen Vertretungsverhältnis tätig. Keine Partei ist berechtigt, für die andere Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
- Der Auftraggeber ist frei in der Wahl der Produkte, Gesellschaften und Pools, mit denen er beim Arbeitgeber arbeitet. Care 360 macht dazu keine Vorgabe und erhält keinen Anteil an den Erträgen des Auftraggebers.
§ 9 Datenschutz
- Care 360 beschafft und verarbeitet die Firmendaten im eigenen Namen und zu eigenen Zwecken, nämlich zum Vertrieb der eigenen Software. Care 360 ist insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht nicht.
- Mit der Übergabe von Terminprotokollen und Abschlussbericht übermittelt Care 360 personenbezogene Daten an den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird ab dem Erhalt eigener Verantwortlicher für diese Daten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Daten nur im Rahmen dieses Vertragszwecks zu verwenden, Betroffenenrechte zu erfüllen und die Daten nach Zweckfortfall zu löschen.
- Care 360 erfragt bei telefonischen Kontakten die Einwilligung in eine E-Mail-Ansprache und dokumentiert sie.
§ 10 Werbliche Ansprache
- Care 360 führt die postalische und telefonische Ansprache im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung durch und trägt die Verantwortung für deren Zulässigkeit, insbesondere nach § 7 UWG.
- Ansprüche Dritter, die aus der Art und Weise der Ansprache durch Care 360 entstehen, treffen Care 360. Der Auftraggeber wird insoweit freigestellt.
- Absatz 2 gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Ansprache veranlasst oder Angaben geliefert hat, die zu der Beanstandung geführt haben.
§ 11 Stornierung vor Leistungsbeginn
- Der Auftraggeber kann die Bestellung vor Beginn des gebuchten Leistungsmonats stornieren.
- Care 360 beginnt mit Zahlungseingang mit Vorleistungen. Bei Stornierung wird deshalb ein pauschalierter Aufwendungsersatz fällig:
mehr als 30 Tage vor Leistungsbeginn 20 Prozent der Vergütung 30 Tage oder weniger vor Leistungsbeginn 100 Prozent der Vergütung nach Leistungsbeginn 100 Prozent der Vergütung - Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Care 360 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Kann Care 360 die Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht erbringen, erstattet Care 360 die Vergütung vollständig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.
§ 12 Haftung
- Care 360 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Care 360 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Leistungsmonat gezahlten Vergütung.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Abschlüsse oder nicht erreichte Vertriebsziele des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 13 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich. Dazu gehören insbesondere die Statuslisten und Terminprotokolle.
- Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Gummersbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: dieser Vertrag, danach Anlage 1, danach die Produktbeschreibung im Onlineshop.
Anlage 1: Leistungsverzeichnis
| Leistung | Menge | Zugesagt? |
|---|---|---|
| Gebiet | ||
| Zuschnitt nach angegebenem Standort | bis 300 freie Firmen zusammenkommen | ja |
| Reservierung der 300 Firmen | 24 Monate mit Termin, 6 Monate sonst | ja |
| Bestimmter Umkreis in Kilometern | hängt von der Firmendichte ab | nein |
| Räumliche Alleinstellung im Umkreis | nein | |
| Vorrangrecht auf einen Folgemonat | bis 14 Tage vor Monatsende | ja |
| Vorbereitung | ||
| Adressen beschafft | 600 | ja |
| Auf die aussichtsreichsten optimiert | 300 | ja |
| Zielgruppe | 30 bis 1.500 Mitarbeitende | ja |
| Anschreiben erstellt und personalisiert, Absender Care 360 | 300 | ja |
| Unterzeichnet mit dem Vornamen einer Person aus dem Team von Care 360 | in jedem Brief | ja |
| Nennung des Auftraggebers im Anschreiben | entfällt seit 25.08.2026 | nein |
| Care-360-Film mit personalisiertem QR-Code | 1, ab Zahlungseingang | ja |
| Nutzungsrecht am Film und am QR-Code | dauerhaft, auch nach Vertragsende | ja |
| Weiterleitung von Versicherungsanfragen aus den 300 Firmen | während der Laufzeit | ja |
| Nachlieferung 100 Anschreiben, wenn kein Termin zustande kommt | einmalig | ja |
| Hochwertige Broschüre bereitgestellt | je Sendung | ja |
| Ansprache | ||
| Druck und Kuvertierung | 300 Sendungen | ja |
| Frankierung und Postgebühren | 300 Sendungen | ja |
| Telefonische Anwahlversuche | bis zu 4 je Firma, bis zu 1.200 | ja |
| Firmen tatsächlich erreicht | Erfahrungswert rund 168 | nein |
| Terminbestätigung an den Arbeitgeber | zu jedem Termin | ja |
| Koordination von Verlegungen und Absagen | laufend | ja |
| Termin und Übergabe | ||
| Demotermine, je rund 20 Minuten | Erfahrungswert 3 bis 7 | nein |
| Nennung und Vorstellung im Demotermin | in jedem geführten Termin | ja |
| Handout per E-Mail an den Arbeitgeber | nach jedem Termin | ja |
| Terminprotokoll an den Auftraggeber | je geführtem Termin | ja |
| Bericht über alle 300 Firmen mit Status | 1 je Leistungsmonat | ja |
Die Spalte "Zugesagt" ist der Kern dieses Vertrages. Alles mit "ja"
Die Spalte "Zugesagt" ist der Kern dieses Vertrages. Alles mit "ja" ist geschuldet. Alles mit "nein" ist ein Erfahrungswert aus dem Prozess und ausdrücklich nicht geschuldet.
Stand: 01.09.2026